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Forschungsbericht : 1994-1996
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Die Hauptaufgabe des Gesellschaftsrechts ist es, die Zusammensetzung und Zuordnung aller aus bestimmten Rechtspositionen abgeleiteten Rechte so vorzunehmen, daß die marktwirtschaftliche Tendenz einer effizienten Ressourcenallokation unterstützt wird. Während die Wirtschaftssubjekte bei dispositiven gesetzlichen Regelungen im Bedarfsfalle die Möglichkeit der vertraglichen Abweichung haben, führen zwingende Gesetze zu regelmäßigen Fehlallokationen von großem Ausmaß. Die Untersuchung gilt der Aufdeckung solcher, gesellschaftsrechtlich bedingter Verschwendung de lege lata und möglichen Regelungen de lege ferenda.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96